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Allgemeine Geschäftsbedingungen

l. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Leistungsbedingungen. Diese gelten somit auch für zukünftige Geschäfts-beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware und Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufs- bedingungen wird hiermit widersprochen, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich an erkannt werden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden, soweit Verkaufsangestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, welche über die schriftliche Auftragsbestätigung hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.

II. Frist für Lieferungen und Leistungen

Liefertermine sind freibleibend und gelten vorbehaltlich eigener Belieferung. Etwas anderes gilt nur, wenn Liefertermine fix schriftlich vereinbart sind. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so kann uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier weiteren Wochen mit der Erklärung setzen, dass er nach fruchtlosem Ablaut dieser Frist die Annahme ablehne. Trifft unsere Lieferung auch innerhalb dieser Frist nicht beim Käufer ein, so ist er berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich auftretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten auftreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Laufzeit hinauszuschieben. Sobald die vereinbarte Lieferzeit um mehr als zwei Monate überschritten wird, können sowohl der Käufer als auch wir als Verkäufer vom Vertrag hinsichtlich des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurücktreten. Eine solche Rücktrittsabsicht ist jedoch mindestens zwei Wochen vorher schriftlich zu erklären: innerhalb dieser Zeitspanne kann die Lieferung gegebenenfalls nachgeholt werden. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Diese können auch besonders berechnet werden. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung der Ware mit der Übernahme der Ware oder Erteilung der Versandvorschrift für uns länger als 10 Tage im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren zehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verfangen. Wird der Versand oder die Lieferung auf Wunsch des Käufers verzögert, kann - beginnend mit dem Monat nach Anzeige der Lieferung bzw. Versandbereitschaft - Lagergeld in Höhe von 1,2 % des Nettorechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Käufer berechnet werden. Das Lagergeld wird insgesamt auf 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.

III. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer mit der Übergabe der Ware bei Abholung über. Bei Versand der Lieferung geht die Gefahr über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wird, oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verschoben, so lagert die Ware vom Tag der Anzeige der Versandbereitschaft an auf die Gefahr des Käufers. Versandart und Versandweg werden von uns ausgewählt. Eventuelle Wünsche des Käufers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen. Werden Lieferungen zugunsten des Käufers transportversichert, wird die Versicherung für unseren Käufer und auf dessen Kosten abgeschlossen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer selbst unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist geltend zu machen.

IV. Preise

Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, Verpackung und Zuführung. Die in den Auftragsbestätigungen genannten Preise sind für die Dauer von vier Monaten verbindlich. Bei Auftragsannahme nicht vorhersehbare Kostensteigerungen berechtigen uns danach zu einer Anpassung der Preise, es sei denn, diese sind ausdrücklich als fest vereinbart. Eine zulässige Preiserhöhung orientiert sich an den gestiegenen Rohstoffpreisen und gestiegenen Lohnkosten.

V. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort bei Übernahme der Ware ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers fällig. Eine andere Vereinbarung muss ausdrücklich schriftlich erfolgen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Verkäufer nicht anerkannter Gegenansprüche des Käufers sind nicht statthaft, dasselbe gilt für eine Aufrechnung mit solchen Gegenansprüchen. Der Käufer kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit nichts anderes vereinbart und auf der Rechnung kein Zahlungsdatum angegeben ist, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Hingabe von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Gerät der Käufer durch Mahnung unter Fristsetzung in Verzug oder leistet er insbesondere erst nach einem fest vereinbarten Fälligkeitstag (Fixgeschäft), so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt des Verzugs an, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist dadurch nicht ausgeschlossen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere seinen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Fragestellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und bis zur Erfüllung die Ausführung des Käufers zu verweigern.

VI. Rücktritt und Stornierung

Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware oder mit Zahlungen - bei Vereinbarungen von Teilzahlungen mit zwei aufeinander folgenden Raten - in Verzug, so kann der Verkäufer, unbeschadet seiner Rechte aus den übrigen Geschäftsbedingungen, dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung, kann der Verkäufer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag fordern, und zwar der Höhe nach 20 % des Bruttoverkaufspreises. Der Verkäufer garantiert, daß die veräußerten Geräte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Verneinendenfalls erklärt sich der Verkäufer bereit, das bereits ausgelieferte Gerät gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Ist der Kaufgegenstand noch nicht ausgeliefert, wird auf Wunsch des Käufers der Vertrag ersatzlos storniert.

VII. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Eintreffen oder Erhalt der Lieferung gerügt werden. Die Rüge hat schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel zu erfolgen. Dasselbe gilt für fehlerhafte Stückzahl und fehlende Zubehörteile. Bei Beanstandungen muss die Ware bis zur Besichtigung und Begutachtung ungeteilt und unbearbeitet bleiben. Beanstandungen nach Durchführung eigener Reparaturversuche schließen jegliche Gewährleistung aus. Dasselbe gilt für Transportschäden. Die Bearbeitung und Durchführung von Reparaturmaßnahmen gilt in solchen Fällen als Anerkennung der vertragsgemäßen Lieferung. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erkennen des Mangels schriftlich anzuzeigen. Ein Versäumen dieser Frist führt zum Verlust des Gewährleistungsrechtes. Bei berechtigter Mängelrüge beschränkt sich die Gewährleistungspflicht grundsätzlich auf - nach unserer Wahl - kostenfreie Nachbesserung oder Rückgabe der beanstandeten Ware gegen Lieferung/Abholung eines Ersatzstückes. Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Käufer einen entsprechenden Preisnachlass (Minderung) oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung (Wandlung) des Kaufvertrages verlangen. Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, Vertragsstrafen und ähnliches, sind auch wegen Mangelfolgeschäden und wegen positiver Vertragsverletzung ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Anwendung und Eignung unserer Produkte sind jedoch - sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert sind - unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Messungen und Versuchen. Gesetzliche und behördliche Vorschriften bei der Verwendung unserer Geräte sind vom Käufer zu beachten. 6. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Käufer ist darlegungs- und beweispflichtig für die Behauptung, dass kein natürlicher Verschleiß vorliegt.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Bearbeitung und Umbildung oder Reparaturen erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Miteigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)Eigentum des Verkäufers an der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit)Eigentum des Verkäufers so lange unentgeltlich. Geräte, an welchem dem Verkäufer (Mit)Eigentum zusteht, werden im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Erfolgt die Ware für einen vom Käufer unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so ist dieser berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsleistungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers wird der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung> mit Vollkaufleuten und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Ver- tragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz der gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

X. Schlussbestimmungen

Sollten Teile dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile und des Vertrages im übrigen nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen sind wir berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere für Nebenabreden, Zusicherungen jeglicher Art sowie nachträgliche Vertragsänderungen und - ergänzungen. Ich (wir) willige(n) ein, daß die Firma ms werkstatt technik die in der Bestellung enthaltenen Daten zur Aufnahme und Abwicklung des Vertrages erhält, verarbeitet und speichert. Wir behalten uns das Recht vor, die Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
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