Allgemeine Geschäftsbedingungen
l. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Lieferungs- und Leistungsbedingungen.
Diese gelten somit auch für zukünftige Geschäfts-beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware und Leistung
gelten die Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur
wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufs-
bedingungen wird hiermit widersprochen, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich an erkannt
werden.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche
gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden, soweit Verkaufsangestellte mündliche
Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, welche über die schriftliche
Auftragsbestätigung hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung durch den
Verkäufer.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
II. Frist für Lieferungen und Leistungen
Liefertermine sind freibleibend und gelten vorbehaltlich eigener Belieferung. Etwas anderes gilt
nur, wenn Liefertermine fix schriftlich vereinbart sind. Wird der vereinbarte Liefertermin um
mehr als zwei Wochen überschritten, so kann uns der Käufer schriftlich eine angemessene
Nachfrist von mindestens vier weiteren Wochen mit der Erklärung setzen, dass er nach
fruchtlosem Ablaut dieser Frist die Annahme ablehne. Trifft unsere Lieferung auch innerhalb
dieser Frist nicht beim Käufer ein, so ist er berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurückzutreten.
Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die die Lieferung erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch
nachträglich auftretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw.,
auch wenn sie bei unseren Lieferanten auftreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten
Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Laufzeit hinauszuschieben. Sobald die
vereinbarte Lieferzeit um mehr als zwei Monate überschritten wird, können sowohl der Käufer
als auch wir als Verkäufer vom Vertrag hinsichtlich des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
zurücktreten. Eine solche Rücktrittsabsicht ist jedoch mindestens zwei Wochen vorher schriftlich
zu erklären: innerhalb dieser Zeitspanne kann die Lieferung gegebenenfalls nachgeholt werden.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Diese können auch besonders
berechnet werden.
Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung der Ware mit der Übernahme der Ware oder
Erteilung der Versandvorschrift für uns länger als 10 Tage im Rückstand, so sind wir nach Setzung
einer Nachfrist von weiteren zehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verfangen.
Wird der Versand oder die Lieferung auf Wunsch des Käufers verzögert, kann - beginnend mit
dem Monat nach Anzeige der Lieferung bzw. Versandbereitschaft - Lagergeld in Höhe von 1,2 %
des Nettorechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Käufer berechnet werden. Das
Lagergeld wird insgesamt auf 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, dass höhere
Kosten nachgewiesen werden.
III. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer mit der Übergabe der Ware bei Abholung über. Bei Versand der
Lieferung geht die Gefahr über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben wird, oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn
frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verschoben, so lagert die Ware vom Tag der Anzeige
der Versandbereitschaft an auf die Gefahr des Käufers. Versandart und Versandweg werden von
uns ausgewählt. Eventuelle Wünsche des Käufers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.
Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen. Werden Lieferungen zugunsten des Käufers
transportversichert, wird die Versicherung für unseren Käufer und auf dessen Kosten
abgeschlossen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer selbst unmittelbar
gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist geltend zu
machen.
IV. Preise
Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen
Umsatzsteuer, Verpackung und Zuführung.
Die in den Auftragsbestätigungen genannten Preise sind für die Dauer von vier Monaten
verbindlich. Bei Auftragsannahme nicht vorhersehbare Kostensteigerungen berechtigen uns
danach zu einer Anpassung der Preise, es sei denn, diese sind ausdrücklich als fest vereinbart.
Eine zulässige Preiserhöhung orientiert sich an den gestiegenen Rohstoffpreisen und
gestiegenen Lohnkosten.
V. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort bei Übernahme der Ware ohne
jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers fällig. Eine andere Vereinbarung muss ausdrücklich
schriftlich erfolgen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Verkäufer nicht anerkannter
Gegenansprüche des Käufers sind nicht statthaft, dasselbe gilt für eine Aufrechnung mit solchen
Gegenansprüchen. Der Käufer kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Soweit nichts anderes vereinbart und auf der Rechnung kein Zahlungsdatum angegeben ist, sind
die Rechnungen des Verkäufers innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug
zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so
ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im
Falle der Hingabe von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
Gerät der Käufer durch Mahnung unter Fristsetzung in Verzug oder leistet er insbesondere erst
nach einem fest vereinbarten Fälligkeitstag (Fixgeschäft), so sind wir berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt des Verzugs an, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Ein weitergehender
Schadensersatzanspruch ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere seinen
Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände
bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Fragestellen, so ist der Verkäufer
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der
Verkäufer ist in diesem Falle auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen und bis zur Erfüllung die Ausführung des Käufers zu verweigern.
VI. Rücktritt und Stornierung
Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware oder mit Zahlungen - bei Vereinbarungen von
Teilzahlungen mit zwei aufeinander folgenden Raten - in Verzug, so kann der Verkäufer,
unbeschadet seiner Rechte aus den übrigen Geschäftsbedingungen, dem Käufer schriftlich eine
Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung
des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer
berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung, kann der Verkäufer einen
pauschalierten Schadensersatzbetrag fordern, und zwar der Höhe nach 20 % des
Bruttoverkaufspreises.
Der Verkäufer garantiert, daß die veräußerten Geräte den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechen. Verneinendenfalls erklärt sich der Verkäufer bereit, das bereits ausgelieferte Gerät
gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Ist der Kaufgegenstand noch nicht
ausgeliefert, wird auf Wunsch des Käufers der Vertrag ersatzlos storniert.
VII. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach
Eintreffen oder Erhalt der Lieferung gerügt werden. Die Rüge hat schriftlich unter genauer
Bezeichnung der Mängel zu erfolgen. Dasselbe gilt für fehlerhafte Stückzahl und fehlende
Zubehörteile. Bei Beanstandungen muss die Ware bis zur Besichtigung und Begutachtung
ungeteilt und unbearbeitet bleiben. Beanstandungen nach Durchführung eigener
Reparaturversuche schließen jegliche Gewährleistung aus. Dasselbe gilt für Transportschäden.
Die Bearbeitung und Durchführung von Reparaturmaßnahmen gilt in solchen Fällen als
Anerkennung der vertragsgemäßen Lieferung.
Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erkennen des Mangels
schriftlich anzuzeigen. Ein Versäumen dieser Frist führt zum Verlust des Gewährleistungsrechtes.
Bei berechtigter Mängelrüge beschränkt sich die Gewährleistungspflicht grundsätzlich auf -
nach unserer Wahl - kostenfreie Nachbesserung oder Rückgabe der beanstandeten Ware gegen
Lieferung/Abholung eines Ersatzstückes. Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich,
schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Käufer einen entsprechenden Preisnachlass
(Minderung) oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung (Wandlung) des Kaufvertrages
verlangen.
Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz,
Vertragsstrafen und ähnliches, sind auch wegen Mangelfolgeschäden und wegen positiver
Vertragsverletzung ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn uns oder unsere
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen.
Alle Angaben und Auskünfte über Anwendung und Eignung unserer Produkte sind jedoch -
sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert sind - unverbindlich und befreien den Käufer
nicht von eigenen Prüfungen und Messungen und Versuchen. Gesetzliche und behördliche
Vorschriften bei der Verwendung unserer Geräte sind vom Käufer zu beachten. 6. Natürlicher
Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Käufer ist darlegungs- und
beweispflichtig für die Behauptung, dass kein natürlicher Verschleiß vorliegt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Bearbeitung und Umbildung oder
Reparaturen erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
Erlischt das (Miteigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass
das (Mit)Eigentum des Verkäufers an der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf
den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit)Eigentum des Verkäufers so lange
unentgeltlich. Geräte, an welchem dem Verkäufer (Mit)Eigentum zusteht, werden im folgenden
als Vorbehaltsware bezeichnet.
Erfolgt die Ware für einen vom Käufer unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so ist dieser berechtigt,
die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht in
Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsleistungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an
den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen
Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des
Verkäufers wird der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte
und Unterlagen übergeben.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung> mit
Vollkaufleuten und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen, ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Ver-
tragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz der gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.
X. Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Teile und des Vertrages im übrigen nicht berührt. Im Fall der
Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen sind wir berechtigt, die unwirksame Bestimmung
durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere für
Nebenabreden, Zusicherungen jeglicher Art sowie nachträgliche Vertragsänderungen und -
ergänzungen.
Ich (wir) willige(n) ein, daß die Firma ms werkstatt technik die in der Bestellung enthaltenen
Daten zur Aufnahme und Abwicklung des Vertrages erhält, verarbeitet und speichert. Wir
behalten uns das Recht vor, die Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
© Alle Rechte vorbehalten - MS Werkstatttechnik GmbH, Königs Wusterhausen (01.02.2022)
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